Die zweite Sitzung der „Kopernikus-Gruppe” fand am 3./4. November in Darmstadt statt. Auf dieser Sitzung wurde das folgende Arbeitspapier verabschiedet:
Mitteilung über die 2. Sitzung der „Kopernikus-Gruppe”
Am 3. und 4. November 2000 trafen in Darmstadt auf Einladung des
Deutschen Polen-Instituts Darmstadt und des Deutschland- und
Nordeuropainstituts Stettin 12 deutsche und polnische Experten zur
zweiten Sitzung der „Kopernikus-Gruppe” zusammen. Sie berieten an den
zwei Tagen über das Schicksal der kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter
in Deutschland und in Polen.
Auf Einladung der Gruppe gaben im ersten Teil der Sitzung der
polnische Verhandlungsleiter Botschafter Prof. Dr. Wojciech Kowalski,
der Leiter des Grundsatzreferats für Auswärtige Kulturpolitik im
Auswärtigen Amt, Dr. Ulf-Dieter Klemm, Dr. Antonius Jammers,
Generaldirektor der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer
Kulturbesitz, und Dr. Andrzej Mê¿yñski, Abteilungsleiter Sammlungen der
Sejm-Bibliothek, Berichte über den Stand der Verhandlungen. Im zweiten
Teil der Sitzung berieten die Teilnehmer intern über das Thema. Das
vorliegende Arbeitspapier II der „Kopernikus-Gruppe” faßt die Anregungen
und Ideen einer vertrauensvollen und intensiven Diskussion
zusammen.

Die Teilnehmer des Treffens in Darmstadt waren:
- Dr. Klaus Bachmann, Korrespondent und Kommentator deutscher und polnischer Tageszeitungen, Warschau
- Dr. Dieter Bingen, Direktor, Deutsches Polen-Institut Darmstadt
Prof. Dr. W³odzimierz Borodziej, Historiker, stv. Rektor der Universität Warschau
- Prof. Dr. Hans-Henning Hahn, Osteuropahistoriker, Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg
- Basil Kerski, Chefredakteur „Dialog”, Berlin
- Adam Krzemiñski, Kommentator „Polityka”, Warschau
- Markus Mildenberger, Arbeitsstelle Ostmitteleuropa,
Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik,
Berlin
- Dr. Robert Traba, Historiker, Kulturgemeinschaft „Borussia”, Allenstein
- Jürgen Vietig, Leiter der Parlamentsredaktion Deutsche Welle tv, Berlin
- Dr. Kazimierz Wóycicki, Präses, Deutschland- und Nordeuropainstitut, Stettin
- Prof. Dr. Klaus Ziemer, Direktor des Deutschen Historischen Instituts, Warschau
- Prof. Dr. Marek Zybura, Literaturwissenschaftler, Universität Oppeln
- Dr. Joachim Rogall, Robert Bosch Stiftung, Stuttgart, als Gast.
Die nächste Sitzung der „Kopernikus-Gruppe” findet am 23./24. März 2001 in Stettin statt.
Dr. Dieter Bingen, Darmstadt
November 2000
Kazimierz Wóycicki, Stettin
Word-Dokument zum Download

Arbeitspapier II der Kopernikus-Gruppe
Entwurf für eine Lösung der Probleme um kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter in Deutschland und Polen
Zusammenfassung:
- Ausstellung über Verluste europäischen kulturellen Erbes in Deutschland und Polen
- Ergänzung der Satzung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Zusammenführung der Buchbestände und Handschriftensammlung der „Berlinka” in Berlin
- Dauerleihgabe von Teilen der Musikalien-Sammlung der „Berlinka” nach Krakau
- Zusammenführung des Deutschordensarchivs in Thorn
- Pragmatische Lösung für Archivalien
Der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 sieht in seinem Artikel 28.3 vor, „die
Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, beginnend
mit Einzelfällen, zu lösen.” Dabei wollten sich beide Seiten vom
„Geiste der Verständigung und Versöhnung” leiten lassen.
Wie in anderen besetzten Gebieten hatten deutsche Behörden während
des Zweiten Weltkriegs in Polen planmäßig und in großem Stil Kunstraub
und -vernichtung betrieben. Die drei westlichen Alliierten hatten nach
der Besetzung Deutschlands geraubte Kunstwerke in sogenannten
Collecting Points gesammelt und in die Ursprungsländer zurückgeführt.
In der sowjetischen Besatzungszone hatten die sowjetischen Behörden
deutsche sowie dorthin verbrachte ausländische Kulturgüter
beschlagnahmt und in die Sowjetunion verbracht. Der Verbleib vieler
seit dem Zweiten Weltkrieg vermißter Kunstwerke konnte nicht aufgeklärt
werden. Einen weiteren Aspekt von „Verbringung” stellen Akten und
andere Archivalien aus den deutschen Gebieten östlich von Oder und
Lausitzer Neiße dar, die sich am Kriegsende in den vier Besatzungszonen
Deutschlands befanden.
Während des Krieges hatten Berliner Museen und Bibliotheken zum
Schutz vor Bombardierungen umfangreiche Auslagerungen von Kulturgütern
vorgenommen, u.a. nach Schlesien. Dort wurden ausgelagerte umfangreiche
Bestände der Preußischen Staatsbibliothek („Berlinka”) nach dem
Kriegsende von polnischen Behörden und Privatpersonen aufgefunden und
galten lange als verschwunden. Sie befinden sich heute allgemein
zugänglich als Sammlung in der Bibliothek der Jagiellonen-Universität
Krakau.
Dies war im groben der Ausgangspunkt der seit Februar 1992 geführten
Verhandlungen auf der Grundlage des Art. 28.3 des deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrags. Als Geste des guten Willens übergab die
deutsche Seite den sog. Posener Goldschatz (über 1000
frühgeschichtliche Schmuckstücke/Münzen) aus Gold und Silber. Nach der
vierten Verhandlungsrunde im Juni 1993 kam es zu einem längeren
Stillstand. Bei der fünften Verhandlungsrunde im April 1995 gelang es
erstmals, ein Sachprotokoll zu vereinbaren, welches ein für beide
Seiten verbindlich vereinbartes Verhandlungsmandat fixiert, nämlich die
Ermittlung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter, ihre Pflege und die
Gewährung ungehinderten Zugangs zu ihnen sowie ausdrücklich die
Rückführung (Restitution) der Kulturgüter. Zwischenzeitlich hat die
polnische Seite der deutschen Seite eine umfangreiche Liste ihrer
Wünsche in Bezug auf Archivalien vorgelegt. Auch wenn die Gespräche im
Februar 1999 auf höherer Ebene fortgesetzt wurden, sind sich beide
Seiten bisher kaum in ihren Vorstellungen näher gekommen.
Seit dem deutsch-polnischen Vertragsabschluß sind über neun Jahre
vergangen. Die Verhandlungen über die Rückführung kriegsbedingt
verbrachter Kulturgüter sind festgefahren. Die unterschiedlichen, in
Teilbereichen inkompatiblen Vorstellungen beider Seiten und
langandauernde Verhandlungen ohne konkrete Ergebnisse können das an
sich gute bilaterale Verhältnis belasten. Die Gefahr innenpolitischer
Instrumentalisierung ist in beiden Ländern nicht von der Hand zu
weisen. Andererseits werden Kernfragen des kulturellen
Selbstverständnisses und kultureller Identität in Deutschland und in
Polen angesprochen, die eine gegenseitig verständnis- und
rücksichtsvolle Behandlung des Kulturgüterkomplexes verlangen. Aus
diesem Grund erscheinen uns neue Impulse für eine konstruktive Lösung
dringend notwendig zu sein.
Ein erfolgreicher Abschluß der Verhandlungen über die Kulturgüter
würde nach der vor einiger Zeit gefundenen Regelung der Entschädigung
der Zwangsarbeiter den Abschluß einer historischen Etappe im
deutsch-polnischen Verhältnis besiegeln.
Zugleich deutet der bisher erfolglose Fortgang der Verhandlungen
darauf hin, daß man mit rein völkerrechtlichen - eher auf deutscher
Seite - , nationalen oder kompensatorischen Betrachtungsweisen - eher
auf polnischer Seite - dem Komplex von Kulturgütern mit europäischer
Bedeutung nicht gerecht werden kann. Es wird deshalb ausdrücklich für
die Europäisierung eines Lösungsansatzes plädiert, der zugleich dem
berechtigten Anliegen der Pflege von in unterschiedlichem Kontext
verbrachten Kulturgütern in dem historischen Raum ihrer Entstehung
entgegenkommt, soweit sie für die historisch-kulturelle Identität der
Deutschen und Polen von wesentlicher Bedeutung sind.
Bei der Behandlung der Kulturgüterfrage sind eine emotionalisierte
öffentliche Meinung, Prestigegesichtspunkte, die eine Lösung der Fragen
nach dem „gesunden Menschenverstand” behindern, und nachvollziehbare
Sensibilitäten auf beiden Seiten zu berücksichtigen, aber auch die
große Verantwortung der Politiker und der veröffentlichten Meinung, die
sich der Aufklärung, nicht jedoch einseitiger Stimmungsmache
verpflichtet sehen sollte. Die „Berlinka” eignet sich nicht als
„Geisel”.
Die bisherige Herangehensweise, mit Hilfe von kleinen und kleinsten
Schritten einer Gesamtlösung näher zu kommen, stößt immer mehr an ihre
Grenzen. Notwendig erscheint uns deshalb ein explizit politischer
Impuls von beträchtlicher Tragweite, der klare Vorgaben für die
Verhandlungen auf Expertenebene macht. Die „Kopernikus-Gruppe” hat
versucht, einen solchen Fahrplan für eine Gesamtlösung auszuarbeiten.

Ausgangspunkt: Die Unterschiedlichkeit von Verlust
In diesem Kontext sei daran erinnert, daß die ungeheuren Verluste an
polnischem Kulturgut, an unersetzbaren öffentlichen und privaten
Sammlungen durch zielgerichtete deutsche Vernichtungspolitik mit dem
Ziel verursacht wurde, die kulturelle Identität Polens zu zerstören.
Darüber hinaus gibt es den Komplex einer unbekannten Anzahl polnischer
Kulturgüter, die während der deutschen Besatzung Polens widerrechtlich
von amtlichen Stellen und Privatpersonen ins Ausland verbracht und bis
heute nicht zurückgegeben wurden.
Der Verlust jahrhundertealter deutscher Kulturräume ist eine der
schmerzlichen Folgen des Zweiten Weltkriegs, Kulturgüter von
unschätzbarem Wert sind durch die Kriegshandlungen in Deutschland
verloren gegangen. Deutsche Kunstgegenstände und Archivalien sind durch
die Änderung der deutsch-polnischen Grenze in polnischen Besitz
gelangt.
Hier eröffnet sich die bereits vielerorts wahrgenommene Chance der
Wiedergewinnung von materieller Kultur und Gedächtniskultur durch
gemeinsame Anstrengung der ehemaligen deutschen Bewohner und ihrer
Nachfahren und der heutigen polnischen Bewohner, ihre Aneignung
der deutschen Geschichte und Kultur. Die polnischen Bewohner sind so zu
Vermächtnisnehmern geworden. Dazu kommt der Wiederaufbau deutscher
materiell-kultureller Hinterlassenschaft seit Jahrzehnten durch
polnische Hände. Bei aller Schmerzlichkeit des Verlusts bleibt die
Unvergleichbarkeit. Das Vernichtete ist verloren. Das durch neue
Grenzziehung „Verlagerte” kann als europäisches kulturelles Erbe von
Deutschen und Polen gemeinsam wiedergewonnen werden.

Forderung: Die Verantwortung der Politik wahrnehmen
Von polnischer wie von deutscher Seite und insbesondere von den seit
Jahren mit den Verhandlungen beauftragten Beamten und Spezialisten für
das Archiv- und Bibliothekswesen wird fast ebenso lange wie die
Verhandlungen andauern, eine politische Entscheidung von oben
eingefordert. Die Beauftragten sehen sich mit einem Aufgabe betraut,
die sie nicht lösen können. Die Verantwortung muß an die zurückgegeben
werden, die sie im Vertrag von 1991 mit der Formulierung des Art. 28.3
übernommen haben, die beiden demokratisch legitimierten Regierungen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen.
Die „Kopernikus-Gruppe” schlägt deshalb vor, auf der politischen
Ebene einen Stufenplan zu verabschieden, der den Beteiligten klare
Vorgaben für eine „große Lösung„ gibt. Dies schließt nicht aus,
parallel und unkonditioniert mit „kleinen Schritten” ein Klima des
Vertrauens zu schaffen, das einer umfassenden Lösung zusätzliche
Schubkraft verleiht.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der im folgenden
vorgestellte Stufenplan von den Unterzeichnenden mit Zustimmung aller
Teilnehmer der Kopernikus-Gruppe aus Anregungen und Ideen innerhalb
einer vertrauensvollen und außerordentlich konstruktiven Diskussion
entwickelt worden ist.
Stufenplan zur Lösung der Kulturgüterfrage im deutsch-polnischen Verhältnis

1. Ausstellung Verluste europäischen kulturellen Erbes
auf Initiative und unter Schirmherrschaft des deutschen Bundeskanzlers und des polnischen Ministerpräsidenten
zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der deutschen und der polnischen
Öffentlichkeit für die riesigen Verluste an Kulturgütern in
Deutschland, in Polen und im größeren europäischen Kulturkreis als
Folge des Zweiten Weltkriegs. Die Ausstellung sollte zur
Sensibilisierung für die Verluste des Anderen beitragen und einen
Eindruck von den in vielen Jahrhunderten angesammelten Kulturgütern und
Schätzen von europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung
geben, die durch den Zweiten Weltkrieg unwiderbringlich verlorengingen.
Zugleich sollte die Ausstellung dafür werben, daß nur mit einer
gemeinsamen Kraftanstrengung als europäische Aufgabe von Deutschen,
Polen und europäischen Nachbarn das noch vorhandene materielle und
geistige Erbe bewahrt und wiederbelebt und als „Erbmasse” in die
Europäische Union eingebracht werden kann, die ja um Bestand zu haben,
mehr als eine Wirtschafts- und Währungsunion sein muß.
Die Frage nach der Finalität der Europäischen Union läßt sich in
Zeiten der Globalisierung und weitverbreiteter Ängste um
Identitätsverluste zumindest teilweise durch die aktive Aneignung und
„Renovatio” des europäischen Kulturerbes beantworten. Dabei kann die
Bewußtwerdung der Verluste und der Verantwortung für das Gerettete
einen positiven und die europäischen Kulturräume verbindenden Impuls
geben.
Die Ausstellung wäre als Wanderausstellung vorstellbar, die in
größeren deutschen, polnischen, aber auch anderen vornehmlich
mitteleuropäischen Städten gezeigt wird und ihre dauerhafte Bleibe in
einem Museum des Krieges und der Versöhnung im 20. Jahrhundert in
Warschau finden könnte. Die Errichtung eines solchen Museums im Zentrum
der polnischen Hauptstadt wäre ein in die Zukunft gerichtetes Mahnmal
gegen die rassistische Politik des Nationalsozialismus, die nach der
Vernichtung des jüdischen Volkes die dauerhafte Versklavung der
slawischen Völker zum Ziel hatte. Das Museum sollte zugleich durch eine
geeignete zukunftsorientierte Konzeption einen überzeugenden Beitrag
zur Förderung des Verständnisses für die Grundwerte der europäischen
Zivilisation und Kultur leisten.

2. Das Dach Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Variante I: Ergänzung der Satzung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Sowohl die ursprünglich aus Berlin stammenden, in Krakau bewahrten
Bestände der Sammlung Preußischer Kulturbesitz als auch deren in Berlin
archivierte Teile genießen derzeit im jeweiligen Land einen rechtlichen
Sonderstatus. Die Berliner Bestände sind formal eine Leihgabe des
Staates an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit einer
Zweckbestimmung „bis zu einer Neuregelung nach der Wiedervereinigung”
(Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Preußischer Kulturbesitz” vom
25. Juli 1957, § 3). Die deutsche Einheit wurde vor mehr als zehn
Jahren hergestellt. Die Möglichkeit einer Änderung des
Stiftungsgesetzes ist gegeben. Da das historische Preußen zu keiner
Zeit ein auf das Gebiet des heutigen Deutschland beschränkter
Nationalstaat war, sondern ein a-nationaler Territorialstaat, an dessen
kulturellem Erbe heute mehrere Nationen teilhaben, erscheint es eine
Verengung des Blickwinkels auf die historische Bedeutung des
preußischen Staates, ihn allein auf Deutschland zu projizieren. Vor
1918 war beispielsweise ein hoher Prozentsatz der auf dem Territorium
Preußens lebenden Bevölkerung polnischer Nationalität.
Es wird deshalb für erwägenswert gehalten zu prüfen, ob die Republik
Polen nach einer Ergänzung der Satzung als gleichberechtigter Partner
in die Stiftung Preußischer Kulturbesitz aufgenommen werden kann. Nach
erfolgter Aufnahme Polens in den Stiftungsrat der SPK befände sich die
„Berlinka” als Deposit in einer neuen Außenstelle der Stiftung, nämlich
in dem Teil der Bibliothek der Jagiellonen-Universität, die das Deposit
seit Jahrzehnten verwahrt. Das wäre der Ausgangspunkt für weitere
Schritte.
Variante II: Stiftung (mittel)europäisches Kulturerbe
Als Alternative zu der Satzungsänderung der SPK wäre die Gründung
einer Stiftung Europäisches Kulturerbe bzw. Stiftung Mitteleuropäisches
Kulturerbe vorstellbar. In diese Stiftung könnte von deutscher Seite
die SPK eingebracht werden. Andere Länder, darunter Polen, könnten
eingeladen werden, ihrerseits Kulturgüter von europäischem Rang (z.B.
das Nationalinstitut Ossolineum - eine wertvolle Bibliothek - strittig
zwischen Ukraine und Polen) in die Stiftung aufzunehmen. In einem
solchen Fall erhielten nicht nur Deutschland und Polen, sondern auch
beitretende Staaten, die in ähnlichen Verhandlungen wie Deutschland und
Polen (wie zum Beispiel Polen und die Ukraine wegen des Ossolineums)
stehen, die Möglichkeit, als gleichberechtigte Mitglieder in den
Stiftungsorganen über die Wahrung des europäischen kulturellen Erbes
gemeinsam zu bestimmen, ohne daß über eine „Europäisierung” die
nationale Identifizierung aufgegeben werden müßte.

3. Übergabe von Kulturgütern
Es wird empfohlen, daß die deutsche Seite sobald als möglich eine
eigene Liste der im Krieg aus Polen illegal verbrachten
Kunstgegenstände offenlegt. Beide Seiten beauftragten eine unabhängige
Institution mit Nachforschungen über Kunstgegenstände, von denen die
polnische Seite vermutet, daß sie in Deutschland aufbewahrt werden, die
aber auf diese offengelegten Liste nicht enthalten sind. Die
unabhängige Institution wird verpflichtet, nach Abschluß ihrer zeitlich
zu begrenzenden Nachforschungen diese öffentlich zu machen.
Es wäre ein Zeichen des guten Willens beider Seiten und des
gegenseitigen Vertrauens, kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter, soweit
solche unabhängig von schwer verifizierbaren Listen gefunden werden,
ohne Vorbedingung und sofort zurückzugeben, um bei den Verhandlungen
ein Klima des Vertrauens zu schaffen.
Die deutsche Seite gibt die von ihr und der unabhängigen Institution
offengelegten Kunstgüter nach einem noch vor deren Offenlegung
bilateral vereinbarten Zeitraum ohne Vorbedingungen an die polnische
Seite zurück.
Die polnische Seite übergibt nach einem ebenfalls vor der
Offenlegung vereinbarten Zeitplan die in Folge der deutsch-polnischen
Grenzveränderung nach dem Zweiten Weltkrieg auf polnischem Territorium
befindlichen Bestände der Preußischen Staatsbibliothek („Berlinka”) an
den Hauptsitz der Stiftung in Berlin.
Ausgehend von der Überzeugung, daß die Welt der Musik mehr als jedes
andere künstlerische Schaffen nationale und kulturelle Grenzen
überwindet und im Gegensatz zum Schrifttum keiner Übersetzung bedarf,
um verstanden zu werden, und die Komponisten mehr als alle anderen
Künstler der Welt gehören und nicht nur der nationalen Kultur, der sie
entstammen und die in ihr Werk zweifellos einfließt, ist in der
Kopernikus-Gruppe die Idee vorgetragen worden, die Musikalien-Sammlung
aus den Beständen der „Berlinka” oder Teile von ihr im Rahmen einer
Generallösung nach ihrer Zusammenführung in Berlin und nach einer
Wanderausstellung in Deutschland und in Polen als Weltkulturerbe in
Dauerleihgabe der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der Bibliothek
der Jagiellonen-Universität Krakau der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.
Die empfangende Seite verpflichtet sich, während des Zeitraums der
Dauerleihgabe den entsprechenden Bestand im Rahmen des Möglichen und
Sinnvollen zu kopieren und diese Kopien der übergebenden Seite
möglichst kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Stiftungslösung in der
Ordensstadt Thorn das Deutschordensarchiv zusammenzuführen und zur
dauerhaften Aufbewahrung, Pflege und Ausstellung zu übergeben. Zu
diesem Zweck erhält das zu errichtende Ordensarchiv die 73 Urkunden des
Deutschen Ordens, die im Geheimen Preußischen Staatsarchiv lagern,
zurück. Die darüber hinaus in Berlin archivierten Bestände des
Ordensarchivs werden mit den erwähnten Urkunden in Thorn
zusammengeführt.

4. Regelung für Archivalien
Es wird vorgeschlagen, die Diskussion um die Anwendung des
personalen bzw. territorialen Provenienzprinzips zu beenden,
fundamentalistische Vorstellungen zu vermeiden und eine pragmatische
Lösung zu suchen. Die generelle Anwendung des territorialen
Provenienzprinzips würde abgesehen von den schwer zu lösenden Fragen
der Bedeutung der Archivalien für die jeweilige nationale und
historisch-kulturelle Identität wegen ihrer schieren Masse nicht zu
bewältigende technisch-organisatorische Probleme nach sich ziehen.
Allein durch die Suche nach praktischen Teillösungen über einen
längeren Zeitraum werden sich Lösungen finden lassen.
Diese könnten u.a. in der Anwendung des personalen Prinzips auf
Archivalien beruhen, denen heute noch eine juristische Bedeutung
zukommt. Archivalien ohne heutige juristische Bedeutung könnten nach
dem territorialen Prinzip aufbewahrt werden. Archivalien, denen von
einer Seite eine bedeutende symbolische Bedeutung zugemessen wird,
sollten behandelt werden wie Kunstgegenstände.
Die Idee, durch die Übergabe symbolisch weniger belasteter
Archivalien einer umfassenden Lösung näher zu kommen, ist deshalb
begrüßenswert. Hier ist ein Prozeßcharakter anzuerkennen, der in
engster Verbindung mit der Integration der deutschen Kulturgeschichte
in den heutigen polnischen Staat und die gemeinsame Gewinnung und
Pflege dieser Geschichte durch die ehemaligen und die heutigen Bewohner
dieser Räume zu sehen ist. Deshalb sollte der Komplex der „kleinen” und
lokalen Archivalien nicht mit der „großen Lösung” der
Kulturgüterübergabe verknüpft werden.
Als Zeichen des guten Willens und der Anerkennung des gemeinsamen
deutschen und polnischen Interesses an einer sowohl den
historisch-kulturellen als auch den pragmatischen Gesichtpunkten
gerecht werdenden Regelung der Aufbewahrung von Archivalien, die für
die deutsche und die polnische Geschichte wichtig sind, übergibt die
Stiftung das Depositum Breslau zur dauerhaften Aufbewahrung und Pflege
an die Stadt Breslau und das Depositum Danzig an die Stadt Danzig.
Beide Städte stehen exemplarisch für die Pflege und Aneignung der
deutschen und polnische Geschichte und Gegenwart durch die jetzt in
diesen Städten lebende Generation.
Es wird angeregt, daß ehemalige Bewohner, aber auch in
Deutschland befindliche ostdeutsche Einrichtungen auf freiwilliger
Basis den ehemaligen Heimatgemeinden Archivgut überlassen, das der
Ausstattung des „Heimatmuseums” an Ort und Stelle zugute kommt und der
heutigen polnischen Bevölkerung die Möglichkeit der Auseinandersetzung
und Identifikation mit ihrer neuen Heimat erleichtert und sie zur
Pflege der deutschen Geschichte ihrer Heimat ermuntert. Eine weitere
Zunahme der freundschaftlichen Kontakte und der Zusammenarbeit zwischen
Heimatvereinen der Vertriebenen bzw. ihrer Nachkommen und den
polnischen Bewohnern ihrer früheren Heimatorte wäre
wünschenswert.
Dieter Bingen,
Darmstadt, November 2000
Kazimierz Wóycicki, Stettin
Das Projekt „Kopernikus-Gruppe” wird von der Robert Bosch Stiftung gefördert.